Notice ID: 3783ad9b-a76b-48c3-b0bb-1dea7744c2cb
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Die Gemeinde Oberaudorf schreibt eine Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines Gigabit-Netzes aus. Das Projekt erfolgt im Rahmen des Lückenschluss-Programms gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024). Ziel ist die Versorgung von 64 förderfähigen Adressen mit symmetrischen Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s. Das Verfahren ist zweistufig als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gestaltet. Die Laufzeit beträgt 84 Monate. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (Los 1: Kleiner Audorfer-Berg, Los 2: Hocheck-Gebiet).
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Gemeinde Oberaudorf gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024).
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen
Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzessi-on für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breit-bandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzu-stellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbauge-biet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, ins-besondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstel-lung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes ent-sprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensi-onierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
Erweiterung der Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes des Hauptausbaugebie-tes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms um alle ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzessi-on für die erweiterte Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0 im Rahmen des Lückenschluss-Programms i.S.d. Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist, die im Hauptausbauge-biet bestehende oder eigenwirtschaftlich geplante Gigabitversorgung mit gigabitfähigen Breit-bandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastbedingungen um das ausgeschriebene Ausbaugebiet des Lückenschluss-Programms zu erweitern und so allen Endnutzern der ausgeschriebenen Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes ebenfalls die Zielbandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bereitzu-stellen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbauge-biet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, ins-besondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstel-lung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes ent-sprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len erweiterten Ausbaus des bestehenden oder geplanten Gigabit-Netzes um das Lücken-schluss-Ausbaugebiet zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes auch der unterversorgten Adressen des Lückenschluss-Ausbaugebietes. Der Zuschlagsempfänger hat im Lückenschluss-Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den defi-nierten Mindestbandbreiten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst zuwen-dungsfähige Ausgaben des Zuschlagsempfängers für die Schließung einer etwaigen Wirt-schaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Erlöse und dem Barwert aller Kos-ten des Netzaufbaus und -betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren) der er-forderlichen Netzinfrastruktur des ausgeschriebene Lückenschluss-Ausbaugebiet (z.B. Tief-bauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen); ein Zuschuss der Kosten des Netzbetriebes erfolgt jedoch ausdrücklich nicht. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung sowie dessen zuge-hörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensi-onierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" (A2) wird ergänzend verwiesen.