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Die Techniker Krankenkasse (TK) sowie die HEK und hkk schreiben im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern für die im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Das Verfahren dient der Überbrückung von Zeiträumen zwischen Patentabläufen und dem Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge. Ein Beitritt ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Es gelten einheitliche Konditionen ohne individuelle Verhandlungen.
Open-House-Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe und Darreichungsformen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung durch die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen