Tender Notice

Notice ID: 3930cfd8-ae0d-4f48-9033-5736b72ee153

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
15d ago
Today
Questions
in 9d
Submission
in 17d
Contract Start
in 39d
WGS - Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH (Schwerin)
Project Overview

Ausschreibung für Winterdienst, Grünpflege, Gehwegreinigung und Bereitstellung von Mülltonnen in Schwerin. Der Auftrag umfasst mehrere Lose, die jeweils separat beauftragt werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein Jahr. Angebote müssen elektronisch über das Deutsche Vergabeportal eingereicht werden. Bestimmte Dokumente wie Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und werden nicht nachgefordert. Bieter müssen eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden nachweisen. Es sind drei Referenzprojekte der letzten fünf Jahre vorzulegen. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre müssen angegeben werden. Informationen zum Fuhrpark und den Geräten sind ebenfalls erforderlich. Die Angebote werden nach dem Zuschlagskriterium Preis bewertet. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders angesprochen. Die Auftragsvergabe erfolgt in bis zu zwei Paketen.

Winterdienst, Grünpflege, Gehwegreinigung und Mülltonnenbereitstellung in Schwerin. Leistungen für die WGS Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH.

Project Location
Schwerin, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 4.000.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
  • 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
  • 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Original Title: Winterdienst, Grünpflege, Gehwegreinigung und Bereitstellung von Mülltonnen in Schwerin für die WGS - Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH
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