Tender Notice

Notice ID: 3a7cd82b-6227-4889-b4e9-935720640863

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RT

Robert Tech

CEO

assecor GmbH

Published
Today
Submission
in 2d
Contract Start
in 153d
55129 Mainz
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (Mainz)
Project Overview

Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH baut eine neue Wendeschleife. Diese beinhaltet den barrierefreien Ausbau der Haltestelle und den Neubau eines Überholgleises. Das Baufeld liegt im Stadtgebiet von Mainz-Hechtsheim. Die Erschließung ist eng. Die Baumaßnahme wird von Sommer 2026 bis Herbst 2026 durchgeführt. Der Baustart der Maßnahme "Erneuerung Wendeschleife Hechtsheim Bürgerhaus" ist im Sommer 2026, als Ausführungszeitraum ist die KW32-42-2026 vorgesehen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Monaten. Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Es ist ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Angebote müssen ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal eingereicht werden. Der Abgabetermin ist der 26.02.2026. Die Angebote müssen alle geforderten Angaben enthalten. Die Einreichung von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. Bietergemeinschaften sind zulässig. Unterauftragnehmer sind zulässig. Eignungsleihe ist zulässig. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern. Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist der Anlage A1, hier Nr. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A2 zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der in Anlage A2 genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. 2. Bietergemeinschaft: Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe • Anlage A4, hier A4.4 A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" • Anlage A4, hier Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit /Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers ist die Anlage A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die Ihnen über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung gestellt werden.

Neubau eines Überholgleises in Wendeschleifenmitte. Erneuerung Wendeschleife und barrierefreier Haltestellenausbau.

Project Location
55129 Mainz, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach § 75 Abs. 5 VgV
Original Title: Tief- und Gleisbau Wendeschleife Hechtsheim Bürgerhaus - 30026515
deen