Tender Notice

Notice ID: 3eb00b82-b7af-42ad-8992-02d9c61c94d7

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
3d ago
Today
Questions
in 22d
Submission
in 28d
Contract Start
in 91d
20099 Hamburg
Sprinkenhof GmbH (Hamburg)
Project Overview

Das Deutsche Schauspielhaus Hamburg plant im Rahmen eines 5-Jahres-Sanierungsprogramms die Erneuerung zahlreicher haus- und veranstaltungstechnischer Installationen. Als erste Maßnahme wird das Mischpult-System erneuert. Die Leistung umfasst Lieferung, Fest-Installation und Inbetriebnahme der Mischpulttechnik sowie Schulung des Personals. Bestandteil sind eine große Mischpult-Oberfläche für den FoH-/Regieplatz, eine kleinere mobile Pult-Oberfläche für Monitoring- oder Gastspiel-Anwendungen, sowie dazugehörige Processing- und I/O-Einheiten. Benötigt wird auch aktive Netzwerktechnik und zwei Plug-In-Server. Die erforderliche Leitungsinstallation für Glasfaser-Vernetzung und Anbindung von Versatzkästen ist ebenfalls Teil der Leistung. Die Erweiterung einiger Versatzkästen und die Demontage von Bestandstechnik gehören dazu. Die neue Technik muss an Bestandssysteme wie Versatzkästen, Beschallung, Intercom und Inspizientenanlage angebunden werden. Die Ausführung erfolgt in der Sommer-Spielpause 2026. Die Leistung ist geeignet für KMU und Großunternehmen. Es ist nur ein Hauptangebot einzureichen.

Erneuerung des Mischpult-Systems für das Deutsche Schauspielhaus Hamburg. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme der Mischpulttechnik. Schulung und Einweisung des Nutzer-Personals. Ergänzung von zwei Plug-In-Servern.

Project Location
20099 Hamburg, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Gültiger Handelsregisterauszug. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
  • Gültiger Gewerbeanmeldung. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
  • Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
  • Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
  • 3 Referenzen für die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
  • Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden
  • Gültige Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse (nicht Krankenkasse)
  • Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird: • für Personenschäden EUR 5.000.000 • für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000 Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es: "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Original Title: Bühnentechnik - Tonmischpult
deen