Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem LTMG.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, nicht mit dem Angebot vorgelegte Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.