Der Auftraggeber behält sich vor, wenn sich Änderungen in der bisher vorgeplanten Trassenführung bzw. Mehrlängen oder zusätzliche Hausanschlüsse für den Bauabschnitt 2026 ergeben, diese optional zu beauftragen. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag für den Bauabschnitt 2027 sowie den Bauabschnitt 2028 mit jeweils vergleichbarem Umfang zu verlängern. Die Option ist jeweils rechtzeitig vor Ende des laufenden Bauabschnitts auszuüben.