Die Auftragserteilung und – bearbeitung muss Online über einen Webshop/Internet
erfolgen. Informationen über den Auftragsstatus müssen für den Auftraggeber
jederzeit online abrufbar sein. Entsprechende Unterlagen sind dem Angebot
beizufügen.
Der spätere AG behält sich vor, genanntes Online-Bestellsystem auf seine
Tauglichkeit hin zu überprüfen. Hierzu hat der Bieter der ausschreibenden Stelle
einen Testzugang zu dem Bestellsystem zur Verfügung zu stellen.