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Die Techniker Krankenkasse sowie weitere beteiligte Krankenkassen schreiben Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Golimumab aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern, die die definierten Eignungskriterien erfüllen, Verträge geschlossen werden. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt; es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.12.2025 bis spätestens 30.11.2027. Ein Beitritt zum Verfahren ist während der gesamten Laufzeit möglich.
Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Golimumab im Rahmen eines Open-House-Verfahrens durch die Techniker Krankenkasse und weitere beteiligte Kassen.
Bidder Requirements
Role Qualifications
Besondere Bedingungen