Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB. Bieter müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung zur Eignung EU (Wirt 124 EU) nachweisen.
Kriterium: Zur Absicherung in einem Schadensfall (Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden) muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über eine Berufs- und Betriebshaftlichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 7.500.000,- Euro für Personen-, 1.200.000,- Euro für Sach- und 50.000,- Euro für Vermögensschäden verfügen. Nachweis: Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem Bewerber/Bieter, dass eine Versicherung der genannten Risiken im Auftragsfall erfolgt (Deckungszusage).
Kriterium: Für die Ausführung des Auftrages muss der Betrieb des Bewerbers/Bieters über entsprechende Qualitätssiche-rungsmaßnahmen (Qualitätsmanagementsystem) verfügen Nachweis: Als Nachweis ist eine Kopie der erfolgreichen Zertifizierung des Betriebs des Bewerbers/Bieters gemäß DIN EN ISO 9000 oder eine Beschreibung der Sicherstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen