Notice ID: 45379c49-676a-4a7e-9b29-3ee4c8010902
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Bidder Requirements
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Das Projekt soll bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.
Vergabe von Planungsleistungen der Generalplanung für die Sanierung des Freibades Cappenberger See in Lünen. Die Leistungen umfassen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" gefördert. Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Planungsleistungen für die Sanierung des Freibades Cappenberger See in Lünen. Umfasst Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Förderung durch Bundesprogramm.
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Die Auftraggeberin beabsichtigt, insgesamt die folgenden Leistungen auf der Grundlage eines Generalplanervertrags zu vergeben: a) Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10) b) Planungsleistungen Freianlagen (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §38 ff. HOAI i.V.m. Anlage 11) c) Planungsleistungen Tragwerksplanung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-6, §49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14) aa) Planungsleistungen Technische Ausrüstung (Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-8, §53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15) bb) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen cc) Wärmeversorgungsanlagen dd) Lufttechnische Anlagen ee) Starkstromanlagen ff) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen gg) Nutzungsspezifische Anlagen hh) Gebäudeautomation d) Planungsleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Grundleistungen der HOAI, Leistungsphasen 1-7, Anlage 1 Ziff. 1.2) e) Planungsleistungen Brandschutz (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-5 und 8, AHO-Heft Nr. 17, 12/2022) f) SiGeKo-Leistungen (Regelleistungen und Regelleistungen im Bedarfsfall, AHO-Heft Nr. 15, 06/2022) Eine losweise Vergabe der gegenständlichen Leistungen kommt nicht in Betracht. Die für diese Entscheidung maßgeblichen Gründe im Sinne des § 97 Abs. 4 GWB sind in der Vergabeakte ausführlich vermerkt. Die zu vergebenden Leistungen werden in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der europaweit veröffentlichten Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. Die Auftraggeberin und der Auftragnehmer werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Das Projekt soll bis zum 31.12.2030 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Generalplanervertrag (Teil C) verwiesen.