Tender Notice

Notice ID: 45548cd3-923c-4d48-a781-340a2d45cb72

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
67d ago
Questions
22d ago
Submission
11d ago
Today
Contract Start
in 107d
38108 Braunschweig
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement (Braunschweig)
Project Location
Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen (VHB 214)
  • Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe, unter anderem §§ 123, 124 GWB, § 6 WRegG, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB/A-EU.
  • Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
  • siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen (VHB 214)
  • Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Bestimmungen des § 16 VOB/B in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Siehe Vergabeunterlagen VOB/B/ ZVB des Landes Nds.
  • Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert, mit Ausnahme des Formblatts 213 (Angebotsschreiben), des vollständigen Leistungsverzeichnisses und des vollständigen Wartungsvertrags AMEV 2018.
  • Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrags geringer als brutto 13,90 Euro pro Stunde ist, gilt verpflichtend der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro/Std. Die Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
deen