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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vergibt Gebäudereinigungsleistungen für eine Dienstliegenschaft in Guben. Das Objekt ist ein älteres, behördlich genutztes Gebäude, erbaut um 1900. Es hat eine Grundfläche von 1.544,64 m² und eine jährliche Reinigungsfläche von 247.715,63 m². Die Unterhaltsreinigung umfasst mehrere Stockwerke. Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren. Interessierte Bieter müssen verschiedene Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen. Dazu gehören Erklärungen zu Ausschlussgründen, zur Russland-Bezugsprüfung und zur Einhaltung von Stundenrichtleistungen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung mit spezifischen Deckungssummen ist gefordert. Bieter müssen Angaben zu ihrem Gesamtumsatz und ihrem Umsatz im Bereich Unterhaltsreinigung der letzten drei Jahre machen. Des Weiteren sind Angaben zur Leistungserbringung, zur Qualifikation des Personals, zu Maschinen und Materialien sowie zur Tätigkeitsdauer und Mitarbeiterzahl in der ausgeschriebenen Leistungsart erforderlich. Ein Nachweis über das Qualitätsmanagement, z.B. eine ISO-Zertifizierung, wird verlangt. Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten drei Jahren sind vorzulegen, wobei eine Referenz mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens abdecken sollte. Die Ausschreibung wird über die e-Vergabe-Plattform abgewickelt. Ortsbesichtigungen sind freiwillig und bis zum 24.11.2025 möglich, müssen aber bis zum 17.11.2025 vereinbart werden. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 01.12.2025 über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Angebotsfrist endet am 11.12.2025 um 09:00 Uhr. Der Vertrag hat eine anfängliche Laufzeit von 4 Jahren und kann sich um bis zu zwei weitere Jahre verlängern, wobei die maximale Vertragsdauer 6 Jahre beträgt. Die Einhaltung von EU-Sanktionen gegen Russland ist zu gewährleisten. Die Bieter müssen nachweisen, dass sie keine russischen Verbindungen haben, die von den Sanktionen betroffen sind. Die Vergabe erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot, wobei der Preis 70 % und die angebotenen Reinigungsstunden 30 % der Gewichtung ausmachen. Die elektronische Rechnungsstellung ist verpflichtend.
Besondere Bedingungen