Tender Notice

Notice ID: 4606abaf-472d-4201-b741-0f1b999f431d

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
1d ago
Today
Questions
in 16d
Submission
in 30d
65795 Hattersheim am Main
Der Kreisausschuss, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Hofheim am Taunus)
Project Overview

Der Main-Taunus-Kreis beabsichtigt den Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Betreuung und 2-Feld-Sporthalle für ca. 400 Schüler(innen). Die Wärmeerzeugung soll über Geothermie erfolgen. Das Gebäude wird in Passivhaus-PLUS-Standard geplant und soll mehr Energie erzeugen als es verbraucht. Das Gebäude wird mit einer flächendeckenden Fußbodenheizung sowie einer Be- und Entlüftungsanlage versehen. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 15.000 m² ; ebenerdig (Flurstücke 43 + 42 + 41 + 40/2). Die BGF beträgt ca. 8.100 m². Es wird von einer Heizlast von ca. 150 kW ausgegangen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen das Leistungsbild der Planung im Bereich der oberflächennahen Geothermie, in Anlehnung die AHO-Schriftenreihe Nr. 26, Stand September 2011. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-3 (AHO-Schriftenreihe Nr. 26) zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Ingenieur bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-9 (AHO-Schriftenreihe Nr. 26) zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
65795 Hattersheim am Main, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)

Role Qualifications

  • Ingenieur mit Schwerpunkt Geologie/Geothermie
  • Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur mit dem Schwerpunkt Geologie/Geothermie
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig.
  • Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.
Original Title: Neubau 3. Grundschule in 65795 Hattersheim mit 2-Feld-Sporthalle - Planungsleistungen der oberflächennahen Geothermie
deen