Tender Notice

Notice ID: 48c5f219-a371-4d8d-b640-0b60a445ccd5

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LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Published
12d ago
Today
Participation
in 13d
Contract Start
in 69d
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (Kerpen)
Project Location
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
  • Die ersten 6 Monate ab Vertragsbeginn bestehen sich als Probezeit, in welcher der Auftraggeber mit einer Frist von einem Monat einseitig erleichtert und ohne Angaben von Gründen kündigen kann, wenn er mit der Leistungserbringung nicht zufrieden ist. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, den Auftrag für die Restlaufzeit des Vertrages dem nach den Wertungskriterien zweitplatzierten Bieter und bei dessen etwaiger Absage dem drittplatzierten Anbieter ohne erneute Ausschreibung zu den von diesen Anbietern im Verfahren angebotenen Konditionen anzubieten.
  • Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
  • Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
  • Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Einhaltung der Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Original Title: Ausschreibung betreffend Fahrausweisprüfungen und Sicherheitsbegleitungen im ÖPNV auf den Buslinien der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
deen