Vertragsbedingungen des Auftraggebers; siehe auch Umfang der Leistung.
Der Auftraggeber kann diesen Vertrag durch einseitige Erklärung bis drei Mal um jeweils weitere zwölf Monate bis längstens zum 31. März 2031 verlängern. Diese Erklärung ist spätestens sechs Monate vor dem jeweiligen Vertragsende auszuüben.