Tender Notice

Notice ID: 4bb6e8ef-ed78-4ef3-8bd6-423b9ac52b05

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
4d ago
Today
Questions
in 35d
Submission
in 45d
70569 Stuttgart Büsnau, Heisenbergstraße 5, MPI für Intelligente Systeme
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III (München)
Project Overview

Das Projekt umfasst die Stromversorgung für den Neubau des Cyber Valley am MPI für Intelligente Systeme. Es werden eine Mittelspannungsschaltanlage, Transformatoren, Mittelspannungskabel, eine Niederspannungshauptverteilung, eine Doppelbodenanlage und eine Dach-PV-Anlage installiert. Auch Zubehör und Einbindearbeiten sind Teil des Leistungsumfangs. Produktvorgaben für Janitza und Siemens sind zwingend erforderlich. Besondere äußere Ereignisse wie Lieferkettenstörungen sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Die Vergabeunterlagen sind elektronisch abrufbar. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch. Bieterfragen sind über das Nachrichtensystem zu stellen. Die Ausführung soll innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung beginnen und die Leistung ist innerhalb von 300 Werktagen fertigzustellen. Die Vergabe ist nicht für KMU geeignet. Bietergemeinschaften sind zugelassen unter bestimmten Bedingungen. Es besteht eine Präqualifikationspflicht bzw. geforderte Nachweise. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zu beachten.

Neubau Cyber Valley Stromversorgung. Hochbau Stromversorgung. Neue Stromversorgung für Neubau.

Project Location
70569 Stuttgart Büsnau, Heisenbergstraße 5, MPI für Intelligente Systeme, DEU
Finanzen
Projektwert 1,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschlussgründe nach nationalem Recht
  • Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a und 16d EU VOB/A
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mindestens 10 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
  • 500.000,00 € für Vermögensschäden.
  • Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
  • Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung – Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten Unterschrift.
  • Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot.
  • Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
  • Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
  • Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
  • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und ausserhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmässigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäss § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und ausserhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoss gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbusse nach Massgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
  • Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angeboteinzureichen.
  • Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Original Title: MPI für Intelligente Systeme, Neubau Cyber Valley: Stromversorgung
deen