Der Vertrag tritt am 01.06.2026 in Kraft und endet am 31.05.2028. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht den Vertrag, um ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Das Recht kann nur bis spätestens 5 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass eine Verlängerungsoption rechtzeitig ausgeübt wurde, bis spätestens drei Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit ausgeübt werden. Der Vertrag endet dann spätestens am 31.05.2029.