Anforderung an die Reinigungskräfte im Objekt: Der Auftragnehmer garantiert, dass täglich mindestens 1 Reinigungskraft im Objekt anwesend sein wird, welche der deutschen Sprache mächtig ist.
Anforderung an die Objektleiterstunden im Objekt: Der Auftragnehmer garantiert, dass die eingesetzte Objektleitung mind. 1x wöchentlich im Objekt anwesend sein wird.
Anforderung an die Eigenkontrollen: Der Auftragnehmer garantiert, dass die eingesetzte Objektleitung mind. 1x wöchentlich eine Eigenkontrolle bezüglich der Reinigungsqualität vornimmt und protokolliert.
Anforderung zur Reaktionszeit bei Reklamationen: Der Auftragnehmer garantiert für die Bearbeitung von Reklamationen eine Reaktionszeit (Zeitdauer nach Meldung durch den Auftraggeber bis zum Einsatz vor Ort, auch außerhalb der regulären Reinigungszeit) von max. 6 Stunden.
Anforderung an die Eigenkontrollen: Der Auftragnehmer garantiert, dass die eingesetzte Objektleitung am Ende der jährlichen Glasreinigungsarbeiten eine Eigenkontrolle bezüglich der Reinigungsqualität vornimmt und protokolliert.
Anforderung zur Reaktionszeit bei Reklamationen: Der Auftragnehmer garantiert für die Bearbeitung von Reklamationen eine Reaktionszeit (Zeitdauer nach Meldung durch den Auftraggeber bis zum Einsatz vor Ort, auch außerhalb der regulären Reinigungszeit) von max. 6 Stunden.