Tender Notice

Notice ID: 50ac8e35-0893-4cff-850d-5ced6cd8ec05

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CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
Today
Participation
in 31d
06425 Stadt Alsleben
Verbandsgemeinde Saale-Wipper (Güsten)
Project Overview

Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 34 ff. HOAI. Leistungsinhalt sind die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) HOAI. Der genaue Leistungsumfang kann dem Vertragsmuster entnommen werden. Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI. Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI. Für die Planung sind ggf folgende besondere und zusätzliche Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 15 (zu § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3) zu erbringen: Erstellung eines tabellarischen Schnittstellenkataloges zur Darstellung der planerischen Zuständigkeiten. Je ein Planungsterminplan und ein Bauzeitenterminplan, jeweils mit Darstellung der Leistungen einzelner Planungsbeteiligter bzw. ausführender Gewerke und mit Darstellung der erforderlichen Zuarbeit des AG. Erstellung eines Farb- und Materialkonzeptes gestaltungsrelevanter Oberflächen und Bauteile des gesamten Planungsbereiches in tabellarischer Form und Beschaffung von Farb- und Materialmustern. Durchführen von Bemusterungsterminen beim AG, Dokumentation der Ergebnisse und Übernahme in die Planung. Objektbeschreibung als ausführlichen schriftl. Erläuterungsbericht. Schriftliche Empfehlung von Maßnahmenalternativen bei Kostenüberschreitung. Dazu monatliche Soll-Ist-Vergleiche zwischen Kostenanschlag und Abschluss- / Schlusszahlung in LP8. Erstellung einer Abschlussliste aller am Planungs- und Bauprozess Beteiligten mit Kontaktdaten, ausgeführten Leistungen und vertragliche vereinbarten Verjährungsfristen im Ende LP 8.

Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben. Gebäudeplanung nach HOAI § 34 ff.

Project Location
06425 Stadt Alsleben, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach § 75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach § 45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
  • Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
  • Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
  • Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 - 9: der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
  • Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen.
  • den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
  • Nachweis Berufsstand gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV des Büroinhabers Gebäudeplanung: Qualifikationsnachweis (Architekt, etc.) und Nachweis, dass eine Bauvorlageberechtigung im Sinne von § 64 Absatz 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt für die Einreichung eines Bauantrages als Entwurfsverfasser besteht.
  • § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.000.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.
  • § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV Angabe, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
  • Referenzangabe für Gebäudeplanung und Realisierung des Umbaus/ der Sanierung eines öffentlichen Gebäudes (Kita, Hort, Schule, Gemeindezentrum) (mindestens Leistungsspektrum Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 10)
  • Referenzangabe für Gebäudeplanung und Realisierung des Umbaus/Erweiterung eines öffentlichen Gebäudes (Kita, Hort, Schule, Gemeindezentrum) (mindestens Leistungsspektrum Honorarzone III gemäß der Objektliste HOAI Anlage 10)
  • Angabe einer Referenz von Gebäudeplanungsleistungen mit Fördermitteleinsatz.
  • § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Angabe zu den vorgesehenen Projektleitern/-innen sowie dessen Qualifikation und Berufserfahrung.
  • § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens einschließlich Führungskräften in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
  • Zusätzliche Informationen: Nachgereicht werden können nur Angaben, die im Zusammenhang zu den Eignungskriterien stehen.
Original Title: Neubau Vorbau und energetische Sanierung der Bestandsgebäude der Schule Alsleben
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