Die Lieferung hat durch die vom Hersteller vorgesehenen Lieferkanäle zu erfolgen.
Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise vom Hersteller beizubringen.
Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert.
In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden.
Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern.
Eine Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist muss nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.
Nur im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtiger Gründe kann diese Frist einmalig angemessen verlängert werden.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Das Angebotsschreiben (Formblatt 633) wird nicht nachgefordert.
Die Lieferung der ausgeschriebenen Geräte sollte bis spätestens 15.05.2026 erfolgen.
Die Zahlung erfolgt auf Grundlage des § 15 VOL/B.
Im Ausnahmefall kann nach § 17 VOL/B nach Zustimmung des Auftraggebers eine Zahlung nach Vorlage einer Bankbürgschaft vereinbart werden.