Tender Notice

Notice ID: 565cfb27-1c9a-4fb8-8733-90db593ab6aa

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
1d ago
Today
Submission
in 33d
Contract Start
in 122d
Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien (Frankfurt am Main)
Project Overview

Das Projekt umfasst Dachabdichtungsarbeiten auf einem Lagerplatz. Die Arbeiten beinhalten die Anbringung von Elastomer- und Polymerbitumenabdichtungen. Zusätzlich wird eine extensive Dachbegrünung mit integrierter Wasserrückhaltung durchgeführt. Des Weiteren werden Solaraufständerungen und Montageschienen installiert. Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, die sich präqualifiziert haben oder Eigenerklärungen zur Eignung vorlegen können. Der Zuschlagskriterium ist der Preis.

Dachabdichtungsarbeiten. Extensive Dachbegrünung mit Wasserrückhaltung. Solaraufständerung und Montageschienen.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Original Title: 04A Dachabdichtungsarbeiten Lagerplatz
deen