Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. USt., ohne Nachträge), wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne USt. beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme, inkl. USt), wenn die Auftragssumme mind. 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.
In offenen Verfahren ist die Sicherheit für Mängelansprüche auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch zu leisten, wenn die Auftragssumme unter 250.000 € ohne USt beträgt.