Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit der Rahmenvereinbarungen Bei dem vorliegenden Vertragsverhältnis handelt es sich um einen Rahmenvertrag auf Zeit. Es gelten nachstehende Regelungen: a. Die Laufzeit des Rahmenvertragsverhältnisses beginnt am 01.01.2026. b. Dieses Vertragsverhältnis wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. c. Sollte die Auftraggeberin nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Festlaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer erklären, dass die Laufzeit des Vertrages nicht verlängert werden soll, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um ein Jahr. Jede weitere Verlängerung bis zur Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren erfolgt, wenn die Auftraggeberin nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Festlaufzeitjahres, um das sich die Laufzeit des Vertrages verlängert hat, erklärt, dass eine weitere Verlängerung nicht gewollt ist. d. Die Erklärung der Auftraggeberin im Sinne von Ziffer 2.4 c. dieser Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen. e. Bei Erreichung der maximalen Laufzeit des Vertragsverhältnisses von vier Jahren en-det der Vertrag ohne Erklärung der Auftraggeberin. Also spätestens am 31.12.2029.