Tender Notice

Notice ID: 5af28e88-7439-4f8e-a72f-4f5e8bff1c79

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
Today
Questions
in 21d
Submission
in 30d
Contract Start
in 328d
97276 Margetshöchheim
Schulverband Margetshöchheim (Margetshöchheim)
Project Overview

Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
Friedenstraße 1, 97276 Margetshöchheim, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 6,00 €
Nach RBBau
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.
  • Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
  • Der Bieter, sowie seine zugehörigen Nachunternehmer, müssen eine Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen abgeben (siehe Formblatt 124 in den Vergabeunterlagen) oder die Präqualifizierungsnummer im Angebotsschreiben nennen.
  • Folgende Unternehmensbezogene Unterlagen werden im Zuge der Eigenerkärung verlangt (siehe hierzu auch Formblatt 216 der Vergabeunterlagen).
  • Umsatz: Es ist eine Erkärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
  • Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erkärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetztlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet.
  • Falls erklärt wird, dass ein Insolvenzplan vorliegt, ist auf Verlangen ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.
  • Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
  • Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialvesicherung: Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, wird die Vorlage folgender Bescheinigungen notwendig: - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
  • Registereintragungen: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind die entsprechenden Registereintragungen zu nennen.
  • Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf Verlangen entsprechende Erkärungen vorgelegt werden, wie Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, muss auf Verlangen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorgelegt werden.
  • Angabe zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass der Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
  • Falls der Bieter in die engere Wahl kommt müssen 3 Referenznachweise, mit den im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben, vorgelegt werden.
  • Angaben zu Arbeitskräften: Erkärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
  • Falls der Bieter in die engere Wahl kommt, muss auf Verlangen eine Erkärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, vorgelegt werden.
  • Sämtliche Rechnungen, auch Abschlagszahlungen, sind mit einem prüffähigen Aufmaß der breits erbrachten Leistungen zu belegen.
  • Vorauszahlungen auf Leistungen oder Materialien, welche noch nicht erbracht wurden bzw. sich noch nicht im Eigentum des Auftraggebers befinden, sind nicht möglich.
  • Alle Rechnungen sind kumulativ aufzustellen.
  • Die Nachforderung des Angebotsschreibens Formblatt 213.H und des Leistungsverzeichnisses, in lesbarer Form als pdf-Datei, ist ausgeschlossen.
  • Diese beiden Erklärungen und Unterlagen sind zwingend bei der Angebotsabgabe mit einzureichen!
  • Ein Verzeichnis der vorzulegenden Unterlagen im Vergabeverfahren und unternehmensbezogene und leitungsbezogene Unterlagen gemäß § 56 VgV kann dem Formblatt 216 in den Vergabeunterlagen entnommen werden.
  • Unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert und müssen dann der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
  • Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
  • Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
deen