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Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V ab. Das Verfahren ist ein "Open-House-Verfahren". Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können beitreten. Es gibt einheitliche Konditionen und einheitlichen Zugang. Interessierte fordern Teilnahmeunterlagen und den Vertrag an. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei einer Ausschreibung von Exklusivverträgen durch die KKH werden diese Verträge beendet.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Naloxegol. Angeboten wird der Beitritt zu einem Rabattvertrag.