Notice ID: 5be98c50-630d-4d3b-bcfb-0c12f4481d75
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Die Gemeinde Ellenberg plant den Neubau des Rathauses mit ca. 500 m² Raumbedarf. Die voraussichtlichen Kosten betragen 3,8 Mio. € brutto. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 vorgesehen. Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Das Gebäudplanungsverfahren ist abgeschlossen, die Ergebnisse daraus sind Grundlage für das Honorarangebot. Die Ergebnisse aus dem sind Grundlage für das Honorarangebot. Aufgrund der Vertraulichkeit können die Unterlagen nur auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-126 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung benannten Ausschlusskriterien. Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-126 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung benannten Ausschlusskriterien. Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-126 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung benannten Ausschlusskriterien. Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV und §§ 123-126 GWB sowie die in dieser Bekanntmachung benannten Ausschlusskriterien. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Mindestens ein Inhaber oder Führungskraft muss Mitglied der Ingenieurkammer sein oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen (Dipl.-Ing. / Master Elektrotechnik). Die durchschnittliche Zahl der technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens 2 betragen. Es sind zwei Referenzprojekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung einzureichen. Die Projekte müssen mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. Die Inbetriebnahme muss ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein. Für die Referenzprojekte müssen >= 70 Leistungspunkte gemäß § 55 HOAI erbracht worden sein. Bei den Projekten muss es sich um Neubauten oder Erweiterungsbauten handeln. Gebäudetyp - Verwaltungsbau, Bürogebäude oder vergleichbares. Fläche (BGF) > 500 m². Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerben kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers.
Neubau eines Rathauses für die Gemeinde Ellenberg. Ca. 500 m² Raumbedarf. Neubau oder Erweiterungsbau im Gebäudetyp Verwaltungsbau oder Büro.
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