Tender Notice

Notice ID: 5e7b08ae-515f-49a9-99f6-c8a392ecf1d7

Find and understand tenders 3x faster

Create a free account or sign in to save tenders to your list.

"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
15d ago
Today
Submission
in 17d
Markt Mömbris vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Felix Wissel (Bonn)
Project Overview

Der Markt Mömbris beabsichtigt einen Anbau an das bestehende Grundschulgebäude in Mömbris-Gunzenbach für eine Erweiterung der Klassenkapazität von aktuell 4 auf 5 Klassen sowie einer Mittagsbetreuung. Die Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Die Freiflächen werden auf ca. 2.900 m² geschätzt. Die Gesamtkosten werden nach einer ersten Grobkostenermittlung auf ca. 8,2 Mio. € brutto angenommen. Der Anteil der KG 500 daran beträgt ca. 630.000 € brutto. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen – Anlage 01 – entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Freianlagen (HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 38). Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 9. Vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1 + 2 und LPH 3 + 4. Einschließlich zugehöriger Besonderer Leistungen. Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM. Besondere Leistungen: Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4). Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Kein Rechtsanspruch auf Beauftragung. Keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Gemäß § 7 HOAI kann ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Neubau Anbau und Erweiterung Grundschule Gunzenbach. Klassenkapazität von 4 auf 5 Klassen. Mittagsbetreuung.

Project Location
DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 630.000,00 €
HOAI - Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3-4LP5-9

Besondere Bedingungen

  • Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gem. den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV).
  • Die Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG zur Verfügung.
  • Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Textform darauf hinzuweisen.
  • Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in den Eignungskriterien unter 5.1.9 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftliche Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. (Siehe auch Vergabeunterlagen – Anlage 02: Wertungsmatrix Stufe 1)
  • Gesonderte Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.
  • Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.
  • Angebote können bis zum Ablauf der gesetzten Frist (Angebotsfrist) berichtigt, geändert oder zurückgenommen werden. Die Berichtigung, Änderung oder Rücknahme müssen zweifelsfrei sein und der zur Abgabe vorgeschriebenen Form entsprechen.
  • Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
  • Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link https://www.moembris.de/rathaus-service/impressum-service/datenschutz einsehbar.
  • Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird nach dem Architektenvertrag Freianlagen nach HAV-KOM (Boorberg-Verlag) einschl. AVB und ZVB geschlossen.
  • Das Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat ● 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ● 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ● 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Der öffentliche Auftraggeber darf gem. § 15 VgV und nach eigenem Ermessen von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Es gilt ein Nachverhandlungsverbot, d.h. dass Angebotsinhalte nach Abgabe nicht mehr geändert werden dürfen.
  • Im Übrigen wird auf § 56 VgV verwiesen.
Original Title: Anbau und Erweiterung Grundschule Gunzenbach ● Objektplanung Freianlagen
deen