Tender Notice

Notice ID: 5f3b5eb7-3a46-44f6-9562-e166852b3e46

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CT

Christin Tech

CEO

Cybay New Media GmbH

Published
8d ago
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Questions
in 23d
Submission
in 37d
Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen - Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e. V. (Berlin)
Project Overview

Der Auftrag umfasst die Vorbereitung der IQB-Pilotierungs- und Normierungsstudie 2027. Dies beinhaltet die Ziehung bundesweit repräsentativer Stichproben. Die Durchführung der Studie ist ebenfalls Teil des Auftrags. Dazu gehört die Feldarbeit und Datenerhebung. Die Datenerfassung und -aufbereitung gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Der Versand von Schulrückmeldungen an teilnehmende Schulen ist ebenfalls enthalten. Die Pilotierung betrifft die Jahrgangsstufe 9 in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik. Die Normierung betrifft die Jahrgangsstufen 9 und 10 in Deutsch, Englisch und Französisch. Insgesamt werden ca. 14.760 Schüler:innen beteiligt sein. Die Erhebungen finden in allen 16 Bundesländern statt. Fragebögen werden an Schüler:innen, Lehrkräfte und Schulleitungen verteilt. Teilweise werden auch Eltern befragt.

Studie zur Pilotierung und Normierung von Tests. Erhebung von Kompetenztests bei Schülern. Erstellung von Fragebögen für verschiedene Teilnehmer.

Project Location
DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Original Title: Durchführung der kombinierten Pilotierungs- und Normierungsstudie 2027 des IQB
deen