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Bidder Requirements
Die zu erbringenden Planungsleistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-4 nach § 33 ff. HOAI und § 38 ff. HOAI zu vergeben (1. Beauftragungsstufe). Die Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 5-7, Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9.
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und Bauhofs in Schwalbach am Taunus. Das Projekt umfasst die Objektplanung für Gebäude, Innenräume und Freianlagen gemäß HOAI. Ziel ist die Beseitigung baulicher und organisatorischer Mängel sowie die Schaffung eines zukunftsorientierten Angebots.
Der Magistrat der Stadt Schwalbach am Taunus plant für die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit dem Ziel, bauliche und organisatorische Defizite des Bestandsgebäudes zu beseitigen und gleichzeitig ein zukunftsorientiertes Angebot zu schaffen. Perspektivisch richtet sich die Freiwillige Feuerwehr Schwalbach auf einen Bestand an aktiven Mitgliedern von etwa 100 Feuerwehrleuten, 35 Jugendlichen und 20 Kindern (Minifeuerwehr) ein. Das Feuerwehrgerätehaus der Stadt Schwalbach am Taunus befindet sich aktuell im Altstadtbereich. Eine Machbarkeitsstudie kommt 2019 zu dem Ergebnis, dass eine Umsetzung der veränderten Anforderungen an den Raumbedarf, die Ausstattung, die Arbeitsplatzbedingungen und an die erforderlichen Verkehrswege für die Einsatzfahrzeuge auf dem Bestandsgrundstück im alten Ortskern nicht möglich ist. Im Zuge einer Standortanalyse im November 2021 stellt sich das Grundstück des städtischen Bauhofs als geeignet zur Umsetzung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses heraus. Die in die Jahre gekommenen Bestandsgebäude des Bauhofs sind zur Umsetzung der Maßnahme abzureißen und auf dem Grundstück ein Neubau für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof zu errichten. Durch die Zusammenlegung beider städtischer Einrichtungen können zusätzlich Synergieeffekte erzielt werden. Um Planungssicherheit zu erlangen, wurde ein Bauleitplanverfahren für den neuen Standort durchgeführt. Der im Rahmen des Verfahrens entwickelte Bebauungsplan Nr. 43 ist zum 27.09.2023 in Kraft getreten. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 9.716 m². Das Raumprogramm geht für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses von einer erforderlichen Nutzungsfläche in Höhe von ca. 2.207 m² NUF (ohne Verkehrs- und Technikflächen) inklusive Stellfläche für 11 Fahrzeuge und für den Neubau des Bauhofs von einer erforderlichen Nutzungsfläche in Höhe von ca. 1.368 m² NUF (ohne Verkehrs- und Technikflächen) aus. Rahmendaten: Folgende Maßnahmen sind Leistungsumfang des Objektplaners: - Neubau Feuerwehrgerätehaus - Neubau Bauhof - Leistungen der KG 200 (ohne Abrissmaßnahmen) Folgende Maßnahmen sind Leistungsumgang des Freianlagenplaners: - Hofflächen Feuerwehrgerätehaus - Hofflächen Bauhof - Sonstige Freianlagenflächen im Planungsgebiet inkl. Alarmparkplätze Einsatzkräfte - Lärmschutzwand (3m x 75m) zur angrenzenden Wohnbebauung Die Aufnahme der Planungsleistungen unmittelbar nach Beauftragung ist für die 21. KW 2026 geplant. Der Abschluss Leistungsphase 3 ist für spätestens Mitte Oktober 2026 vorgesehen. Der späteste Baubeginn für den Neubau ist für März 2028, die späteste Übergabe nach Fertigstellung/Inbetriebnahme für März 2030 vorgesehen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen: Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§34 HOAI) zur Planung und Errichtung des Neubaus Feuerwehr und Bauhof in Schwalbach am Taunus, anrechenbare Kosten (aus Kostengruppe 200, 300 und 400, DIN 276) gemäß §33 HOAI: ca. 11.370.991 EUR netto. Objektplanung Freianlagen (§ 39 HOAI) zur Planung und Errichtung des Neubaus Feuerwehr und Bauhof in Schwalbach am Taunus, anrechenbare Kosten (KG 500, Honorarzone III) gemäß §38 HOAI: ca. 1.681.631 EUR netto, anrechenbare Kosten (KG 500, Honorarzone IV, Lärmschutzwand) gemäß §38 HOAI: ca. 128.103 EUR netto. Die zu erbringenden Planungsleistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst Leistungen der Leistungsphasen 1-4 nach § 33 ff. HOAI und § 38 ff. HOAI zu vergeben (1. Beauftragungsstufe). Die Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 5-7, Stufe 3 die Leistungsphasen 8-9.