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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V abzuschließen. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens". Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie einheitliches Zugangsverfahren. Allen geeigneten und interessierten Unternehmen wird der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag angeboten. Teilnahmeunterlagen sowie Vertrag können angefordert werden. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Offenes Verfahren mit allen geeigneten Unternehmen. Beitritt zu Rabattvertrag möglich.