Tender Notice

Notice ID: 642edc8a-006b-4026-9990-b2b3c8d73046

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
59d ago
Submission
11d ago
Today
Contract Start
in 295d
Landkreis Freising, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (München)
Project Overview

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern. Vergabeverfahren nach VgV. Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG. MVV-Regionalbuslinie X660. Öffentlicher Nahverkehr. ÖPNV-Verkehrsleistung. Öffentlicher Dienstleistungsauftrag. Personenbeförderung mit Omnibussen. MVV-Regionalbuslinie X660. Linienverkehr. Freising, Weihenstephan. Freising (S) (R). Garching, Forschungszentrum (U). Zurück. Ca. 435 439 Nwkm/a. 4 Neufahrzeuge 12 m Niederflur- oder Low-Entry-Überland. Ca. 10 Haltestellen. ÖPNV. Busverkehr. Öffentlicher Nahverkehr. Personenbeförderung. PBefG. MVV. Regionalbuslinie. X660. Freising. Weihenstephan. Garching. Forschungszentrum. Neufahrzeuge. Niederflur. Low-Entry. Überland. Haltestellen. Vertragslaufzeit bis 2031. Zuschlagskriterien: Betriebskosten, Garantierte Zeit für Ersatzfahrzeuge, Zusätzliche Fahrzeugqualität, Zugesagter Zeitpunkt für Neufahrzeuge. Elektronische Rechnungsstellung erwünscht. Kein elektronisches Katalogsystem. Keine elektronische Signatur. Keine gestaffelten Ausführungsfristen. Einhaltung gesetzlicher Regelungen der Vergabeverordnung (VgV). Verweis auf Ausschlusswirkungen nach §160 Abs. 3 GWB. Ausschließlichkeitsrecht nach VO (EG) Nr. 1370/2007 und §8a Abs. 8 PBefG.

Project Location
DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
  • Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG.
  • Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
  • Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.
  • Auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Original Title: Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie X660
deen