Tender Notice

Notice ID: 64a65330-eec8-4fc4-97a3-b708b745539b

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
Today
Submission
in 7d
53340 Meckenheim
BWI GmbH (Bonn)
Project Overview

Die BWI GmbH vergibt einen Rahmenvertrag für Lizenzen und Softwarepflege. "Artifactory Enterprise +" von "JFrog" für den Eigenbetrieb der Bundeswehr. Offenes Verfahren nach VgV. Vertragslaufzeit maximal vier Jahre. Zwei Jahre Grundlaufzeit, zwei optionale Verlängerungen. Die geschätzten Mengen und Obergrenzen sind den Unterlagen zu entnehmen. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag ohne Mindestabnahme. Elektronische Rechnungsstellung ist erlaubt. Elektronische Kataloge sind nicht erlaubt. Das Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100%. Die Angebote sind bis zum 9. März 2026, 12:00 Uhr, elektronisch einzureichen. Die Angebotsfrist wurde verlängert.

Rahmenvertrag für Softwarelizenzen und Pflege. "Artifactory Enterprise +" von "JFrog". Eigenbetrieb und Bundeswehr.

Project Location
Auf dem Steinbüchel 22, 53340 Meckenheim, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Original Title: 1816-UP-Jfrog Artifactory Enterprise +
deen