Notice ID: 64d1b2f4-a9c8-4644-bcc7-4525772c1e64
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Bidder Requirements
Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt nach den einschlägigen gültigen technischen Regelwerken (z. B. ZTV-ING usw.). Örtliche Randbedingungen / Vorgaben: Im Zuge dieser Instandsetzungsmaßnahme wird ausschließlich der in der Bau- und Unterhaltslast der Landeshauptstadt Saarbrücken liegende Teil der Brücke, das TBW 2 / 011luise, grundhaft instandgesetzt. An dem in der Bau- und Unterhaltslast der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teil der Brücke, dem TBW 1 / BW 251, werden lediglich kleinere Instandsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Asphaltbeläge der Fahrbahn und der Gehwege ausgeführt. Die Belange der Wasser- und Schifffahrtsstraße Saar, die im Bereich der Brücke eine Bundeswasserstraße ist, sind zu berücksichtigen. Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur Blatt Nr.: LB 8 Instandsetzung der Luisenbrücke (011luise) Leistungsbeschreibung Die Überführung von Geh- und Radverkehr auf dem Bauwerk muss während der Baumaßnahme durchgehend möglich sein. Zum Schutz des überführten Geh- und Radverkehrs werden deshalb auf den neben dem jeweiligen Baubereich liegenden Abschnitten des Gehweges 2,50 m breite "Geh-und Radwegfurten" angelegt. Entlang der "Geh- und Radwegfurten" werden, in Richtung des Baubereiches, Absperrschranken mit Tastleisten als Längsabsperrung angeordnet. Auf dem unter der Brücke verlaufenden Willi-Graf-Ufer muss während der Baumaßnahme Fahrzeug- und Gehwegverkehr durchgehend möglich sein. Die Stadtwerke Saarbrücken Netz AG wird, im Zuge der Ausführung der Baumaßnahme, von den Gerüsten für die Instandsetzungsmaßnahme aus, die Wärmedämmung an den beiden unter dem Überbau der Brücke verlaufenden Fernwärmeleitungen (2 x DN 500 mm) erneuern. Weitere Erläuterungen sind der "Baubeschreibung für die Instandsetzung" zu entnehmen.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt die Instandsetzung der Luisenbrücke (Teilbauwerk 2). Das Projekt umfasst grundhafte Instandsetzungsarbeiten an dem Teil der Brücke, der in der Bau- und Unterhaltslast der Landeshauptstadt Saarbrücken liegt. Während der Baumaßnahme müssen der Geh- und Radverkehr sowie der Fahrzeug- und Gehwegverkehr auf dem Willi-Graf-Ufer durchgehend möglich sein.
Instandsetzung der Luisenbrücke (Teilbauwerk 2) in Saarbrücken. Umfasst grundhafte Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung laufender Verkehrsführungen für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge. Örtliche Randbedingungen und Vorgaben des Bundes, der WSV und der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG sind zu beachten.
Die Luisenbrücke (011luise) verbindet die Saarbrücker Stadtteile Alt-Saarbrücken und St. Johann. Die Brücke überführt die Viktoria-/Eisenbahnstraße über Saar, BAB 620, Willi-Graf-Ufer und einen auf dem linken Ufer parallel zur Saar verlaufenden Betriebsweg (Leinpfad) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Das Teilbauwerk 2 (TBW 2 / 011luise), dessen Baulastträger die Landeshauptstadt Saarbrücken ist, wird grundhaft instandgesetzt. An dem Teilbauwerk 1 (TBW 1 / BW 251), dessen Baulastträger die Bundesrepublik Deutschland ist, werden lediglich kleinere Instandsetzungs- und Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Asphaltbeläge der Fahrbahn und der Gehwege ausgeführt.