Tender Notice

Notice ID: 6506ea80-e05c-4ee1-b51a-510486ec7025

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
17d ago
Today
Submission
in 60d
Contract Start
in 130d
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Erfurt)
Project Overview

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V für das AOK PLUS Angebot "Mental gesund" im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells". Mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Rahmenvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Rahmenvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen bis zum 22.04.2026 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig durch eine erneute Bekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags. Leistungsbeginn ist - abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen - in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft, sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist. Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2029. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt. Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" an die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen.

Ausschreibung zur Erbringung von Sekundärpräventionsleistungen. Angebot "Mental gesund" über Rahmenvereinbarung.

Project Location
DE
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Personen mit staatlich anerkannten Studienabschluss Bachelor "Soziale Arbeit", "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (B.A.) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
  • Personen mit staatlich anerkannten Studienabschluss "Sozialarbeiter" oder "Sozialpädagoge" (im Sinne eines Master- oder Diplomabschlusses) und Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
  • Personen mit einem staatlich anerkannten Master in Erziehungswissenschaften mit Zusatzqualifikation in systemischer Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten) oder Zusatzqualifikation als Zertifizierter Heilpraktiker für Psychotherapie und psychologischer Berater (nach BDH- Bund Deutscher Heilpraktiker, VFP- Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. oder VDH - Verband Deutscher Heilpraktiker, mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 400 Unterrichtseinheiten) und Vorliegen einer Heilpraktikererlaubnis/Heilkundezulassung und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
  • Personen mit staatlich anerkanntem Studienabschluss Bachelor of Science Psychology und Zusatzqualifikation in systemische Beratung (nach DGSF- Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie; mind. zweijährige Ausbildung mit einer Mindestanzahl von 570 Unterrichtseinheiten), im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung nach Studienabschluss mit Menschen in der Zielgruppe
  • Diplom Psychologen oder Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science Psychology und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage) sowie mit mindestens zweijähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe
  • Personen mit einem staatlich anerkannten Master of Science in klinischer Psychologie und Psychotherapie und Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage sowie mindestens einjähriger Praxiserfahrung mit Menschen in der Zielgruppe
  • Approbierte Psychotherapeuten mit abgeschlossener psychotherapeutischer Aus- und Weiterbildung (Kassenzulassung nicht erforderlich) nach Richtlinienverfahren (Dies schließt die Approbation nach § 2 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung ein)
  • Psychiater und Fachärzte für Psychiatrie (auch im Ruhestand) mit Zusatzqualifikation im Stress- und Ressourcenmanagement oder in einem Entspannungsverfahren (AT, PR, Yoga, Qigong etc.) mindestens 16 UE / 2 Tage
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Original Title: Open House-Verfahren Sekundärprävention - Angebot "Mental gesund"
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