Für geleistete Anzahlungen sind unbefristete Bankbürgschaften in Höhe des Betrages einzureichen. Anfallende Kosten der Bankbürgschaft sind entsprechend einzupreisen.
Änderungen an der Leistung werden nach Aufwand vergütet.
Die Zahlungsbedingungen sehen vor, dass: - 1/3 der Auftragssumme nach Baubesprechung - 1/3 der Auftragssumme nach Rohbauabnahme - Restzahlung inkl. Nachträgen nach mängelfreier Abnahme
erfolgen