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Die AOK Hessen schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel im Rahmen eines Open-House-Modells aus. Der Beitritt zu diesen Vereinbarungen ist jederzeit zu den festgelegten Bedingungen möglich; individuelle Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 12 bzw. 24 Monate, wobei die Verträge spätestens zum 31.01.2026 oder 31.01.2027 enden. Sollten für betroffene Wirkstoffe exklusive Ausschreibungen in einem Offenen Verfahren durchgeführt werden, enden die Open-House-Verträge entsprechend. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für Fertigarzneimittel. Der Beitritt ist jederzeit möglich, individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.
Bidder Requirements
Besondere Bedingungen