Tender Notice

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

CEO

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
3d ago
Today
Questions
in 22d
Participation
in 29d
Contract Start
in 135d
91522 Ansbach
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) (Frankfurt Main)
Project Overview

Generalüberholung der Bahnstrecke 5321 Würzburg–Treuchtlingen. Infrastrukturerneuerung innerhalb von 24 Wochen Totalsperrung. Vermessung der kompletten Strecke gemäß Leistungsbeschreibung. Ausschreibung in vier Raumlosen unterteilt. Los 1: km 0,0 bis 37,0. Los 2: km 35,0 bis 89,5. Los 3: km 86,00 bis 122,7. Los 4: km 118,9 bis 135,9. Vertragslaufzeit 29 Monate. Angebot muss 77 Tage gültig sein. Digitale Bearbeitung über AI-Portal der Deutschen Bahn AG ab 01.06.2025 verpflichtend.

Streckenvermessung im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke 5321 Würzburg–Treuchtlingen. Erneuerung von Gleisen, Weichen, Oberleitungen und Bahnübergängen. Modernisierung von Bauwerken wie Verkehrsstationen, Brücken, Durchlässen, Stützwänden und der Leit- und Sicherungstechnik.

Project Location
91522 Ansbach, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
  • Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
  • Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Original Title: Korridor Streckenvermessung der Strecke 5321
deen