Tender Notice

Notice ID: 6a11d9fb-a53c-42f2-9d40-7e366ff18806

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MK

Mario Kötter

Project Manager

cadventure GmbH

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in 22d
Submission
in 33d
Contract Start
in 306d
49074 Osnabrück
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge (Osnabrück)
Project Overview

Es handelt sich um den Neubau der Friedensschule in Osnabrück. Das Projekt umfasst die Errichtung von Wärmeversorgungsanlagen. Dazu gehören eine Luft-Wasser-Wärmepumpenkaskade mit drei Einheiten à 100kW, die natürliche Kältemittel verwenden. Weiterhin sind ca. 11.000m2 Fußbodenheizung, eine Frischwasserstation für die Sporthalle, ein Druckhaltungssystem mit Nachspeisung sowie Armaturen, Pumpen und Zubehör zu installieren. Die Leistung beinhaltet auch die Dämmung und die Verlegung von Rohrleitungen. Das Projekt ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Angebotsfrist endet am 04.05.2026 um 08:30 Uhr. Die Ausführung ist für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 29.02.2028 geplant.

Neubau der Friedensschule Osnabrück. Wärmeversorgungsanlagen für das Schulgebäude und die Sporthalle. Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpenkaskade.

Project Location
Hakenstr. 6, 49074 Osnabrück, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A i.V.m. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 19 Mindestlohngesetz, 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, 98c Aufenthaltsgesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, 4 und 8 NTVergG werden dem nationalen Recht entsprechend geprüft.
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Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Unterlagen zur Prüfung des Angebotes werden nachgefordert.
  • Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag/Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Original Title: Neubau Friedensschule Osnabrück; Wärmeversorgungsanlagen
deen