Ortsbesichtigungen sind verpflichtend und finden ausschließlich nach vorheriger Absprache statt.
Die Termine werden erst vergeben, nachdem Sie zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert wurden; erst dann werden auch die zuständigen Ansprechpartner sowie die konkreten Termine bekanntgegeben.
Die Zuweisung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen, und nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass Vertreter der Teilnehmer ein gültiges amtliches Ausweisdokument zur Besichtigung mitführen müssen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet werden und sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen.