Tender Notice

Notice ID: 6b1a7cd7-4d67-453d-89ce-e5f26a70e6c9

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

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in 33d
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in 40d
Contract Start
in 96d
12101 Berlin
Polizei Berlin (Berlin)
Project Overview

Das ist eine Ausschreibung für Verbrauchsmaterial für DNA Analytik. Die Polizei Berlin sucht nach einem Lieferanten. Es handelt sich um eine Beschaffung von Verbrauchsmaterial. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Es gibt eine Option auf Verlängerung. Das geschätzte Volumen beträgt 5.400.000 EUR. Bieter müssen über ein Qualitätssicherungsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 verfügen. Es ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 18385 erforderlich. Der Auftrag ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet. Die Angebotsfrist endet am 6. Mai 2026.

Verbrauchsmaterial für DNA Analytik. Beschaffung von Verbrauchsmaterial für DNA Analytik. Geeignet für KMU.

Project Location
12101 Berlin, DEU
Finanzen
Projektwert 5.400.000,00 €
Geschätztes Honorar 5.400.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • DIN EN ISO 9001
  • DIN EN ISO 18385
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
  • Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
  • Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
  • Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Original Title: PolBln 013_26 EU RV Verbrauchsmaterial für DNA Analytik
deen