Tender Notice

Notice ID: 6b556bcb-af4c-49f6-a951-9912255169c7

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"I think the tool is so cool that I've already told two other companies about it."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Published
8d ago
Today
Submission
in 23d
Contract Start
in 65d
38855 Wernigerode
Stadt Wernigerode für Stiftung Schloß Wernigerode (Wernigerode)
Project Overview

Die Stadt Wernigerode sucht ein Unternehmen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schlossstraße. Projektziel ist die generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses. Es beinhaltet die Demontage einer alten Straßenleuchte und die Lieferung sowie den Einbau von 14 neuen Straßenleuchten, die historischen Vorbildern nachempfunden sind. Zusätzlich werden ergänzende Anschlussinstallationen durchgeführt. Die Maßnahme ist als 'works' klassifiziert und hat die CPV-Nummer 45316110. Das Projekt ist für kleine und mittlere Unternehmen geeignet.

Erneuerung der Straßenbeleuchtung Schlossstraße. Austausch von Leuchten gegen historische Modelle. Installation von Anschlusskästen.

Project Location
Am Schloss 1, 38855 Wernigerode, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 100,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, ggf. auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
  • Eigenerklärungen im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
  • Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG)
  • Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
  • Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat
  • Erklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen GeschäftsjJahre
  • Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit ausgewiesenem Leitungspersonal
  • qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggf. auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
  • Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
  • Erklärung, dass kein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen, ggf. auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
  • Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen)
  • Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt eine derartige Bescheinigungen ausstellt)
  • Gewerbeanmeldung
  • Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO EU Fabrikatsangaben
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist oder Negativbescheinigung bzw. entsprechende Erklärung
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
  • Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) Industrie- und Handelskammer
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Original Title: Straßenbeleuchtungsanlage Schlossstraße - Generationengerechte Verbesserung der Zugänglichkeit und Erlebbarkeit des Museumsschlosses Wernigerode
deen