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Die Kaufmännische Krankenkasse KKH verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Unternehmen Rabattverträge abzuschließen. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Konditionen und eines einheitlichen Zugangs wird allen interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt angeboten. Interessierte Unternehmen können Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss ist, dass die angeforderten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen. Mit jedem Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann jederzeit erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen durchführen, werden die geschlossenen Verträge beendet.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V. Mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen.
Besondere Bedingungen