Tender Notice

Notice ID: 6c16d1ee-509e-4bfe-8885-5288005e0072

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
9d ago
Today
Submission
in 23d
Contract Start
in 70d
94474 Vilshofen an der Donau
Verein Jugendpflege Vilshofen e. V. (Vilshofen an der Donau)
Project Overview

Projekt umfasst die Unterhaltsreinigung von Schulgebäuden in Vilshofen. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 48 Monate, beginnend am 02.05.2026 bis 30.04.2030. Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 890.000 qm für Schulräume und 2.100 qm für Glasflächen. Die Reinigung von Glasflächen erfolgt zweimal jährlich. Die genauen Flächen und Anforderungen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Angebote müssen elektronisch über das Portal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ eingereicht werden. Ausschlussgründe gemäß EU-Verordnung 2022/576 sind zu beachten. Es wird auf die Fristen zur Rüge von Vergabeverstößen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen von Unterlagen vor.

Unterhaltsreinigung Schulgebäude Vilshofen. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.

Project Location
94474 Vilshofen an der Donau, DEU
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Role Qualifications

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Siehe Auftragsunterlagen unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=321708
  • Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Original Title: Unterhaltsreinigung Verein für Jugendpflege e.V. Vilshofen
deen