Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern/ Bietern keine Kosten erstattet.
Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Entsprechend dem Bauablauf und der Tätigkeit anderer Gewerke ist mit Arbeitsunterbrechungen, zeitlichen Versätzen der Leistungsdurchführung oder mit Behinderungen zu rechnen. Für derartige Unterbrechungen oder Behinderungen erfolgt keine besondere Vergütung oder Entschädigung. Absprache mit der Bauleitung und AN anderer Gewerke.
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen bezogen auf die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB vorliegen.