Tender Notice

Notice ID: 6e1a14e4-d377-4022-870f-0442c3eea303

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FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Submission
12d ago
Published
11d ago
Today
Contract Start
in 192d
97082 Würzburg
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Würzburg (Würzburg)
Project Overview

Ausschreibung für Schülerbeförderung mit Kleinbussen im freigestellten Schulbusverkehr. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren. Die Beförderung erfolgt von den Wohnorten zur Elisabeth-Weber-Schule (3 Standorte) und zurück. Im Jahr 2025 wurden 59 Kinder befördert. Die Auftragsvergabe erfolgt nach VgV. Es gelten Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB. Die Vergabe erfolgt nicht elektronisch. Die Angebotsfrist endet am 09.02.2026, 14:00 Uhr. Die Angebote sind elektronisch einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind der besetzte Kilometerpreis brutto (90 %) und der Stundensatz Begleitperson brutto (10 %). Die Gewährleistungsfrist beträgt 60 Tage. Die Vergabekammer Nordbayern ist zuständig für Nachprüfungsanträge.

Schülerbeförderung in Kleinbussen im freigestellten Schulbusverkehr. Beförderung von 59 Kindern im Jahr 2025. Vertragslaufzeit ist 4 Jahre.

Project Location
Wilhelm-Dahl-Straße, 97082 Würzburg, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.000.000,00 €
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen aus den letzten 5 Jahren (2020 - 2025)
  • Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 1 Mio € für Körper-, echte Vermögensschäden und Sachschäden
  • Fahrdienstleiter/in muss dem Auftraggeber vor Beginn der Beförderung benannt werden
  • Kraftfahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.
  • Fahrzeuge müssen dem Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden, entsprechen.
  • Fahrzeuge müssen über ausreichende und zugelassene Kindersitze verfügen.
  • Fahrzeuge müssen bei kalter Witterung ausreichend geheizt sein.
  • Fahrzeuge müssen über eine Klimaanlage und Sonnenrollos verfügen.
  • Das Alter der eingesetzten Fahrzeuge darf zum Vertragsende 9 Jahre nicht übersteigen.
  • Fahrer*innen von Kleinbussen müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein und nachweisen, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse B geführt haben.
  • Fahrer*innen müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben und sollen das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
  • Fahrer*innen müssen ihre Fahrtauglichkeit durch ein jährlich zu erneuerndes ärztliches Attest nachweisen.
  • Fahrer*innen müssen ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen.
  • Fahrer*innen müssen ihre geistige und körperliche Eignung für den Transport von Kindern durch ein ärztliches Zeugnis eines Betriebsarztes oder einer amtlich anerkannten medizinisch- psychologischen Untersuchungsstelle nachweisen.
  • Eine schriftliche Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung muss alle drei Jahre erneuert werden.
  • Der Nachweis eines Sehtests muss mindestens alle 2 Jahre vorgelegt werden.
  • Fahrer*innen müssen durch eine Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie an einem anerkannten Lehrgang für Erste Hilfe bei Kindern teilgenommen haben, dieser Nachweis ist alle drei Jahre zu erneuern.
  • Fahrer*innen müssen saubere und zweckmäßige Kleidung tragen.
  • Fahrer*innen müssen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen.
  • Begleitpersonen müssen das 20. Lebensjahr vollendet haben.
  • Begleitpersonen müssen ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen.
  • Begleitpersonen müssen ihre geistige und körperliche Eignung für die Begleitung von Kindern durch ein ärztliches Zeugnis eines Betriebsarztes oder einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle nachweisen.
  • Eine schriftliche Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung muss alle drei Jahre erneuert werden.
  • Begleitpersonen müssen durch eine Teilnahmebescheinigung nachweisen, dass sie an einem anerkannten Lehrgang für Erste Hilfe bei Kindern teilgenommen haben, dieser Nachweis ist alle drei Jahre zu erneuern.
  • Begleitpersonen müssen saubere und zweckmäßige Kleidung tragen.
  • Begleitpersonen müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift hinreichend beherrschen.

Role Qualifications

  • Nachweis über durchschnittlichen Jahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022-2025)
  • Haftpflichtversicherung mind. 1 Mio. €
  • Verantwortliche Person für Fahrbetrieb muss benannt werden
  • Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • Fahrzeuge müssen dem Anforderungskatalog für Schülerbeförderung entsprechen
  • Fahrzeuge müssen über ausreichende und zugelassene Kindersitze verfügen
  • Fahrzeuge müssen beheizt und mit Klimaanlage ausgestattet sein
  • Fahrzeuge dürfen bei Vertragsende max. 9 Jahre alt sein
  • Fahrer*innen müssen gültige Fahrerlaubnis besitzen
  • Fahrer*innen müssen 2 Jahre Klasse B Erfahrung nachweisen
  • Fahrer*innen müssen mind. 20 und max. 70 Jahre alt sein
  • Fahrer*innen müssen Fahrtauglichkeit nachweisen
  • Fahrer*innen benötigen erweitertes Führungszeugnis
  • Fahrer*innen benötigen ärztliches Zeugnis zur Eignung für Kindertransport
  • Fahrer*innen müssen Sehtest nachweisen
  • Fahrer*innen benötigen Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs für Kinder
  • Fahrer*innen müssen deutsche Sprache beherrschen
  • Begleitpersonen müssen mind. 20 Jahre alt sein
  • Begleitpersonen benötigen erweitertes Führungszeugnis
  • Begleitpersonen benötigen ärztliches Zeugnis zur Eignung für Kinderbegleitung
  • Begleitpersonen benötigen Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs für Kinder
  • Begleitpersonen müssen deutsche Sprache beherrschen
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Keine Varianten
  • Keine EU-Fördermittel
  • Keine Mehrfachvergabe
  • Elektronische Rechnungserstellung erforderlich
  • Elektronische Bestellabwicklung erforderlich
Original Title: Schülerbeförderung Elisabeth-Weber-Schule
deen