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Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Atovaquon, ATC P01AX06 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die Verträge sind nicht individuell verhandelbar. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.05.2026, alle Verträge enden am 30.04.2028. Ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines bundesweiten oder landesspezifischen Rabattvertrags treten die open-house-Vereinbarungen automatisch außer Kraft. Pharmazeutische Unternehmen müssen ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Die Unterlagen können schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur eingereicht werden.
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Atovaquon, ATC P01AX06 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
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