Nachweis EN ISO 9001 Qualitätsmanagement oder gleichwertig: Die EN ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagement fest, die durch ein aktuelles Zertifikat oder eine vergleichbare Erklärung nachgewiesen sein muss.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
Nachweis einer gültigen, ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssummen für Personenschäden mindestens 1.000.000,00 EUR, bei Sachschäden mindestens 500.000,00 EUR)