Notice ID: 6fbff9a9-2ca9-4ac8-87e8-d4d28e161347
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Die Gemeinde Glashütten schreibt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aus, die ohne festen Stromanschluss betrieben werden kann. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und den technischen Betrieb ab dem 01. September 2026 für eine Dauer von 48 Monaten. Zusätzlich ist die Vorhaltung eines semi-stationären Messanhängers als Ersatz- oder Überbrückungssystem gefordert, um eine lückenlose Verkehrsüberwachung zu gewährleisten.
Die Gemeinde Glashütten beabsichtigt die Anmietung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur kontinuierlichen Überwachung des fließenden Verkehrs ab dem 01. September 2026 für eine Laufzeit von 48 Monaten.