Tender Notice

Notice ID: 7040c7b8-708a-4856-b90d-0ae1b1d1d14b

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"Tender Zen is a huge help and makes the analysis so much easier."

FS

Friedrich Sommer

Sales Coordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Published
45d ago
Today
Submission
in 3d
Contract Start
in 77d
23617 Stockelsdorf
Gemeinde Stockelsdorf (Stockelsdorf)
Project Overview

Die Gemeinde Stockelsdorf schreibt Tiefbauarbeiten für Entwässerungsanlagen aus. Das Projekt umfasst den Umbau und die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule. Die Arbeiten beinhalten Lieferung und Herstellung von Wasserhaltung, Dränagen, Wegen, Kanal- und Schachtkonstruktionen, Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Abbruchmaßnahmen. Die Laufzeit des Projekts ist von Juli 2026 bis August 2028 geplant. Die Angebotsfrist endet am 23. April 2026 um 12:00 Uhr. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Bi-Medien.

Tiefbauarbeiten für Entwässerungsanlagen für den Umbau und die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule. Lieferung und Herstellung von Wasserhaltung, Dränagen, Wegen, Kanal- und Schachtkonstruktionen, Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen, elektrische Anlagen, Abbruchmaßnahmen.

Project Location
Dorfstraße 22, 23617 Stockelsdorf, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 250.000,00 €
HOAI - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5,00 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3,00 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Eignung

Bidder Requirements

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Original Title: Tiefbauarbeiten für Entwässerungsanlagen (HLS)
deen